AGB

1. Geltungsbereich

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Nebenabsprachen, Vorbehalte oder abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen spätestens als akzeptiert.

2. Angebote und Vertragsschluss

(1) Die im Angebot der inovisco Mobile Media GmbH genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
(2) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden berechnet. Als nachträglich gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
(3) Die von der inovisco Mobile Media GmbH betreffenden Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie werden explizit als verbindlich bezeichnet.
(4) Die Mitarbeiter der inovisco Mobile Media GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen sowie Zusicherungen zu geben, die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehen.
(5) Mit Auftragserteilung ist der Kunde an den Vertrag gebunden.

3. Zahlung

(1) Die Zahlung (Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) ist wenn nicht anders vereinbart mit Fälligkeit, spätestens bis 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
(2) Der Bruttopreis enthält Kosten für Fracht, Porto, Verpackung und sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber.
(3) Bei Bereitstellung außergewöhnlicher Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit die inovisco Mobile Media GmbH ihren Verpflichtungen nach Abschnitt VI. Abs. 3 nicht nachgekommen ist.

4. Zahlungsverzug und Gegenrechte

(1) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die inovisco Mobile Media GmbH Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht geleistete Arbeit zurückhalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.
(2) Die in §4 Abs. 1 genannten Rechte stehen der inovisco Mobile Media GmbH auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
(3) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.
(4) Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Leistungszeit und -verzug

(1) Den Versand nimmt die inovisco Mobile Media GmbH für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
(2) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der inovisco Mobile Media GmbH ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
(3) Gerät die inovisco Mobile Media GmbH mit ihren Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis in Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
(4) Betriebsstörungen, die bei der inovisco Mobile Media GmbH, als auch in dem Betrieb der Leistungserbringer/Lieferanten oder deren Unterleistungserbringern/Unterlieferanten auftreten insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie das Wetter und alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlagen bleiben unberührt.
(5) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der inovisco Mobile Media GmbH gegen den Auftraggeber Eigentum der inovisco Mobile Media GmbH.
(6) Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung hierdurch an die inovisco Mobile Media GmbH ab. Die inovisco Mobile Media GmbH nimmt die Abtretung hiermit an.
(7) Der inovisco Mobile Media GmbH steht an den vom Auftraggeber angelieferten Satz- und Bilddaten, Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

6. Leistungserbringung und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Leistungsumfang der vertraglichen Leistungserbringungen bezieht sich auf die jeweiligen schriftlichen Vereinbarungen.
(2) Der Kunde bindet sich die gewünschten Vorgaben und Infomaterialien oder sonstige notwendige Unterlagen mindestens 1 Woche vor Auftragsausführung der inovisco Mobile Media GmbH zur Verfügung zu stellen bzw. mit der inovisco Mobile Media GmbH abzustimmen.
(3) Wenn nicht gesondert vereinbart, sind ausschließlich Promotoren für die Verteilung von Werbematerialien zuständig. Bei gesonderten Vereinbarungen haben behördliche Auflagen und das Straßenverkehrsrecht, sowie der Schutz der Mitarbeiter der inovisco Mobile Media GmbH Vorrang.
(4) Die Leistungserbringer sind der inovisco Mobile Media GmbH unterstellt und somit nicht befugt Anordnungen des Kunden zu folgen. Die gewünschten Änderungen oder Anweisungen müssen mit der inovisco Mobile Media GmbH festgelegt werden.
(5) Wenn nicht gesondert vereinbart, verpflichtet sich der Kunde den Leistungserbringern zu Promotionzwecken eine entsprechende Garderobe zur Verfügung zu stellen.
(6) Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Einsatzes von Werbematerial über Nacht, dieses ausreichend zu sichern und ggf. zu bewachen. Bei Schäden, die während dieses Einsatzes entstehen, haftet der Kunde.
(7) Zahlungen für urheberrechtlich geschützte Werke, an die GEMA oder sonstige Berechtigte, obliegen dem Kunden.
(8) Sonderleistungen sind individuell zu vereinbaren und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
(9) Wenn nicht gesondert vereinbart, wird sämtliches Werbematerial welches der inovisco Mobile Media GmbH durch den Kunden überlassen, oder von der inovisco Mobile Media GmbH für den Kunden produziert wurde, nach dem letzten Aktionstag fachgerecht und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden entsorgt.

7. Beanstandung

(1) Der Auftraggeber hat die korrekte Ausführung des Vertrages, der gelieferten Ware sowie zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
(2) Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an der Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
(3) Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen die inovisco Mobile Media GmbH geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei der inovisco Mobile Media GmbH eintrifft.
(4) Bei berechtigter Beanstandung ist die inovisco Mobile Media GmbH nach Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der inovisco Mobile Media GmbH oder dem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
(5) Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, der inovisco Mobile Media GmbH oder dem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(6) Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckereierzeugnissen zum Gegenstand, so haftet die inovisco Mobile Media GmbH nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(7) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
(8) Bei farbigen (Re-)Produktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die inovisco Mobile Media GmbH nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist die inovisco Mobile Media GmbH von der Haftung befreit, wenn die inovisco Mobile Media GmbH ihre Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Die inovisco Mobile Media GmbH haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschuldung der inovisco Mobile Media GmbH nicht bestehen oder solche
Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
(9) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.
(10) Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Sonderanfertigungen unter 1.000kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20% unter 2.000 kg auf 15%.
(11) Die inovisco Mobile Media GmbH haftet nicht für das wirtschaftliche, betriebliche und persönliche Risiko der Werbeaktion, Event etc.

8. Verwahren, Versicherung

(1) Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die inovisco Mobile Media GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.
(2) Für Beschädigungen haftet die inovisco Mobile Media GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

9. Beschädigungen an Plakaten und Werbeanlagen

Für alle Beschädigungen während der Einsatzdauer, durch Vandalismus, mutwillige Zerstörung und Schäden durch unwetterartige Witterungseinflüsse an Plakaten und Großflächenwerbung, sowie Diebstahl haftet der Auftraggeber. Für alle Beschädigungen oder Verlust von Plakaten sowie Großflächenwerbung, die im Eigentum der inovisco Mobile Media GmbH sind, haftet der Auftraggeber in unbegrenzter Höhe. Werden Fahrzeuge der inovisco Mobile Media GmbH stehend eingesetzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, Schäden durch Vandalismus und mutwilliger Zerstörung, von dem Zeitpunkt der Abstellung bis zur Abholung des Fahrzeugs, in unbegrenzter Höhe zu haften.

10. Auslagen für Plakatanschlag, Werbeanlagen und Genehmigungen

(1) Alle Kosten für die Plakat- und Großflächenwerbung werden nicht von der inovisco Mobile Media GmbH übernommen.
(2) Städtische Gebühren sind im Einzelfall vorher mit der inovisco Mobile Media GmbH bzw. mit der zuständigen Stadtverwaltung zu klären und zu beantragen.
(3) Anfallende Kosten für Genehmigungen, die zur Erfüllung eines Vertrages notwendig sind, obliegen dem Kunden.

11. Stornierung und Rücktritt

(1) Die inovisco Mobile Media GmbH ist dazu berechtigt, bei Stornierung eines Vertrags
– bis 6 Wochen vor Aktionsbeginn 25%,
– weniger als 6 Wochen bis 3 Wochen vor Aktionsbeginn 50%,
– weniger als 3 Wochen vor Aktionsbeginn 100%
der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.

Ausgenommen sind bei den oben genannten Fristen Dekadenbuchungen von temporären Großflächen. Hierbei sind Stornierungen bis 60 Tage vor Aktionsbeginn kostenfrei. Bei Dekadenbuchungen von temporären Großflächen ist die inovisco Mobile Media GmbH dazu berechtigt, bei Stornierung eines Vertrags weniger als 60 Tage vor Aktionsbeginn 100 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Das Ausfallen von einzelnen Standorten und Großflächen-Werbeträgern gestattet dem Auftraggeber nicht, den gesamten Auftrag zu stornieren.

(2) Anrechnen zu lassen hat sich die inovisco Mobile Media GmbH jedoch, was an Aufwendungen gespart und durch anderweitige Nutzung der Kapazitäten erwirtschaftet, oder böswillig unterlassen wurde.
(3) Jeder der beiden Vertragspartner ist dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn dieser Vertrag eine Werbemaßnahme beinhaltet, die eine behördliche Genehmigung benötigt, aber nicht erteilt wurde. Der inovisco Mobile Media GmbH sind jedoch die Aufwendungen zu erstatten, die für die Werbeaktion von dieser bereits getätigt wurden.
(4) Die inovisco Mobile Media GmbH ist dazu berechtigt, im Falle der schuldhaften Verletzung von Vertragsverbindlichkeiten, zurückzutreten.

12. Eigentum, Urheberrecht

(1) Die von der inovisco Mobile Media GmbH zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Satz- und Bilddaten, Filme, Klischees und Druckplatten bleiben – auch wenn sie gesondert berechnet werden – Eigentum der inovisco Mobile Media GmbH und werden
nicht ausgeliefert.
(2) Die kostenpflichtige Rücksendung nicht verwendeter Materialien erfolgt nur, wenn dies spätestens 2 Wochen nach Auftragsende ausdrücklich verlangt wird. Während dieser Frist nicht zurückgeforderte Plakate gehen entschädigungslos in das Eigentum der inovisco Mobile Media GmbH über.
(3) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung eines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die inovisco Mobile Media GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich alle im Rahmen einer Vertragsverhandlung und Abwicklung bekanntwerdenden Betriebsgeheimnisse, technische Einzelheiten und insbesondere Know-How vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben.
(5) Die inovisco Mobile Media GmbH behält sich das Recht vor, von der Auftragsumsetzung Film- und Fotoaufnahmen anzufertigen. Die inovisco Mobile Media GmbH bleibt Urheber dieser Aufnahmen. Soweit diesbezüglich Rechte des Auftraggebers bestehen, beispielsweise an einzelnen Motiven, räumt der Auftraggeber der inovisco Mobile Media GmbH das ausschließliche, unentgeltliche sowie das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung dieser Aufnahmen für eigene Werbezwecke und zu deren Archivierung ein.

13. Impressum

(1) Die inovisco Mobile Media GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen des Auftraggebers in eigener Weise auf die Firma hinweisen.
(2) Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
(3) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

14. Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen ist Köln

Stand 01.01.2020